BF17 – Begleitetes Fahren ab 17
Starte bereits sechs Monate vor deinem 17. Geburtstag mit der Führerscheinausbildung. Lege mit 17 deine Prüfung ab und sammle bis 18 Fahrpraxis mit einer Begleitperson.
Mindestalter
17 Jahre alt
Autofahren Rechte
Mit Begleitung (17–18), ab 18 solo
Prüfung
Theorie und Praxis (TÜV)
Dein Weg zum Führerschein mit 17
Theorieunterricht
Lerne die wichtigsten Verkehrsregeln, Verkehrszeichen und sicheres Verhalten im Straßenverkehr.
Praktische Fahrstunden
Sammle erste Fahrerfahrung gemeinsam mit deinem Fahrlehrer und bereite dich Schritt für Schritt auf die praktische Prüfung vor.
Autobahnfahrten
Sobald du sicher fährst, absolvierst du die vorgeschriebenen Sonderfahrten auf der Autobahn.
Nachtfahrten
Sobald du sicher fährst, absolvierst du die vorgeschriebenen Sonderfahrten bei Nacht.
Eintragung der Begleitpersonen
Wir unterstützen dich bei der Anmeldung deiner Begleitpersonen und helfen bei allen notwendigen Formalitäten.
BF17-Regelung
Mit BF17 darfst du bis zu deinem 18. Geburtstag in Deutschland in Begleitung einer eingetragenen Begleitperson fahren. Ab 18 erhältst du automatisch die Fahrerlaubnis der Klasse B ohne erneute Prüfung.
Wer darf dich begleiten?
Wer darf dich begleiten?
- → Mindestens 30 Jahre alt
- → Seit mindestens 5 Jahren Führerschein Klasse B
- → Maximal 1 Punkt in Flensburg
- → 0,0 ‰ Alkohol während der Begleitung
- → Muss als Begleitperson eingetragen sein
Wer sollte sich entscheiden BF17
Für alle, die früh Fahrpraxis sammeln möchten
Starte bereits mit 17 Jahren und sammle wertvolle Fahrerfahrung unter Begleitung. So bist du optimal auf das selbstständige Fahren vorbereitet.
Für Jugendliche mit einer eingetragenen Begleitperson
Nutze die Vorteile des begleiteten Fahrens mit einer offiziell eingetragenen Begleitperson und gewinne mehr Sicherheit im Straßenverkehr.
Für einen sicheren Start in Ausbildung, Studium oder Beruf
Mit mehr Fahrpraxis bist du zum Beginn deiner Ausbildung, deines Studiums oder Berufsalltags bereits sicher und selbstständig unterwegs.
Für alle, die mit mehr Erfahrung ins selbstständige Fahren starten möchten
Durch das begleitete Fahren entwickelst du mehr Routine, Selbstvertrauen und Sicherheit für das eigenständige Fahren ab dem 18. Geburtstag.
Für die Anmeldung benötigt
- Personalausweis oder Reisepass
- Biometrisches Passfoto
- Erste-Hilfe-Kurs
- Sehtestbescheinigung
- Führerschein der Begleitperson
- Einverständniserklärung der Eltern (bei Minderjährigen)
Häufige Fragen zu BF17
Kann ich schon vor meinem 17. Geburtstag beginnen?
Ja. Du kannst bereits sechs Monate vor deinem 17. Geburtstag mit Theorie und Fahrstunden starten.
Muss ich mit 18 erneut eine Prüfung ablegen?
Nein. Ab deinem 18. Geburtstag wird BF17 automatisch zur Klasse B – ohne weitere Prüfung.
Wer darf mich begleiten?
Jede eingetragene Begleitperson, die die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt.
Was passiert, wenn meine Begleitperson ausfällt?
Du kannst eine andere zugelassene Begleitperson eintragen lassen.
Starte jetzt mit BF17
Melde dich frühzeitig an und beginne deine Führerscheinausbildung bereits vor deinem 17. Geburtstag. Wir begleiten dich auf dem Weg zum Führerschein.
