Antworten auf die wichtigsten Fragen
Mit der Klasse B lernst und prüfst du auf einem Schaltwagen.
Mit B197 absolvierst du den Großteil deiner Ausbildung im Automatikfahrzeug und ergänzt diese durch eine Schaltausbildung. Nach erfolgreichem Abschluss darfst du sowohl Automatik- als auch Schaltfahrzeuge fahren.
Mit der Klasse BE darfst du Anhänger bis 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse ziehen – zum Beispiel Wohnwagen, Pferde- oder Bootsanhänger.
Ja. Mit der Klasse B78 absolvierst du Ausbildung und Prüfung im Automatikfahrzeug und darfst anschließend Fahrzeuge mit Automatikgetriebe fahren.
BF17 (Begleitetes Fahren ab 17) ermöglicht dir, bereits mit 17 Jahren in Begleitung einer eingetragenen Begleitperson Auto zu fahren.
Ja. Für den Anhängerführerschein BE benötigst du die Fahrerlaubnis der Klasse B.
* BF17: ab 17 Jahren
* Klasse B / B78 / B197: ab 18 Jahren (bzw. 17 Jahre bei BF17)
* Klasse BE: mit Klasse B
Ja. Eine Erweiterung ist jederzeit möglich. Sprich uns einfach an – wir beraten dich gerne.
Nein. Die theoretische Ausbildung und Prüfung sind bei allen drei Führerscheinklassen identisch.
